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Fragen und Antworten

Marianne und Wilfried Marquardt

21465 Reinbek, Hermann-Körner-Strasse 15,  Tel.: 040 / 722 18 98


Kellereiartikel für private Verbraucher





Inhalt dieser Seite:


  1. Schriftwechsel zum fehlenden Versandhandel (29.08.2003)
  2. Rechtliche Ausrichtung einer Hobbymosterei (14.08.2007)
  3. Wissensdurst Mosterei (04.09.2007)
  4. Verfasser unbekannt (19.04.2008)
  5. Urheberrecht (09.03.2009)
  6. Essig unter 5 Prozent (02.11.2010)
  7. Obstwiese als Gewerbebetrieb (09.06.2011)
  8. Rechtsberatung über Vermarktung und Verkauf von Direktsaft (05.10.2015)
  9. Abgehandelte Fragen nicht erwünscht (23.08.2020)




Schriftwechsel zum fehlenden Versandhandel


Kundenanfrage zum Musermax-Versand

Mich interessiert die Obstmuehle "Musermax", Abholpreis: 355,00 Euro.

Habe gueltige UID, liefern Sie ohne Ust. nach Österreich und was wuerde der Versand kosten? Lieferdauer? Zahlung im Voraus.


1. Antwort von Wilfried Marquardt am 29.08.2003

Hallo Herr ............

wir versenden nicht. Bitte lesen Sie die Seite "Kaufhinweis" auf www.mostpresse.de .

Ansonsten versendet den Musermax bei Ihnen auch www.knopf.at .


Erwiderung des Kunden

Es ist fuer mich zwar nicht nachvollziehbar, warum ein Unternehmen einen Internetauftritt hat und dann keine Produkte die er anbietet, versendet.


Fuer regionale Werbung wuerde sich anders besser und effektiver investieren lassen.


Ich kenne die Fa. Knopf, der Preis ist jedoch um EUR 100,- hoeher als bei Ihnen, daher habe ich mich auch an Sie gewandt und nicht an die Fa. Knopf.


Schade, aber wenn Sie ueber das Internet nicht verkaufen wollen und somit keinen Umsatz machen wollen, das ist Ihre Philosophie.

Wird sich aber auch noch aendern.


2. Antwort von Wilfried Marquardt am 30.08.2003

Ich denke, dass Sie sich unsere persönlichen Hinweise auf www.mostpresse.de nicht verinnerlicht haben. Das beginnt mit der "Startseite", "Impressum", "Über uns" und endet vorerst mit "Kaufhinweis". Danach geht’s weiter zur www.hobbymosterei.de . Dort finden Sie am Ende der Seite "Über uns" 2 PDF-Dateien mit Zeitungsberichten über unseren Hobbybetrieb, der über Kellereibedarf finanziert wird.


Würde ich Ihrem Gedanken folgen, müsste ich meinen guten Beruf aufgeben und für 4 Monate Saisonbetrieb im Jahr wie ein Blöder rackern, um das Geld fürs ganze Jahr rein zu kriegen. Für die Lagerhaltung des Versandhandels muss dann noch die Mosterei aufgegeben werden.


Etwa 20 % der versendeten Geräte und Maschinen kommen nach ausgiebigem Testen von Kunden zurück. Dafür zahle ich dann zweimal die Versandkosten und habe gebrauchte Geräte, die wir nur noch um 30 % unter Neupreis verkaufen können. Um das alles abpuffern zu können, nähern wir uns den Preisen von Firma Knopf.


Das alles ist keine Philosophie, sondern erlebte Praxis in den Anfängen unseres Internetauftrittes vor drei Jahren. Ein riesiges Affentheater mit den Internetkunden!


Jetzt läuft alles ohne Probleme und harmonisch. Mit unserem Standort bei Hamburg decken wir den gesamten Norden im Umkreis von 300 Kilometern unserer Republik ab. Die Kunden verbinden den Einkauf bei uns häufig mit Besuchen von Freunden oder Verwandten in Hamburg, oder lassen sich von denen die Geräte bei uns kaufen und mitbringen. Selbst Schweden und Niederländer machten sich zu uns auf den Weg.


Vielleicht verbinden Sie auch mal Ihren Einkauf bei uns mit einem Urlaub an der Ost- oder Nordsee? Der weiteste Weg lohnt sich.

Melden Sie sich aber bitte vorher an, da wir öfter außer Haus sind. Siehe auch die beiliegende PDF-Datei "Öffnungszeiten" ;-)).






Rechtliche Ausrichtung einer Hobbymosterei


Frage

Ich habe mal wieder eine Frage an Sie. Ich würde gerne meinen überschüssigen Apfelsaft verkaufen und evtl. als Hobby eine kleine Mosterei betreiben.

Können Sie mir Hilfestellung geben, was ich rechtlich beachten muss ohne mit der Gewerbeaufsicht bzw. dem Finanzamt ins kurze Grass zu kommen?


Ich habe gelesen dass Sie die Mosterei aufgeben wollen, das finde ich sehr bedauerlich. Ich wünsche Ihnen alles Gute und bedanke mich für Ihre Hilfe.


Antwort von Wilfried Marquardt am 14.08.2007

So lange Sie für den Eigenbedarf produzieren, sind Sie frei von staatlichen Regularien. Sobald Sie verkaufen, unterliegen Sie allen möglichen Anforderungen, wie ein gewerblicher Betrieb. Egal, ob Sie sich als Hobbybetrieb sehen und keinen Gewinn erwirtschaften.


Vorweg sollten Sie sich darüber klar sein, dass Sie mit der Hobbymosterei niemals Gewinne erzielen können. Wir haben das Fass ohne Boden nach 15 Jahren Aufbauarbeit stopfen können, in dem wir die Sparte Kellereibedarf aufgenommen haben. Mit den relativen Gewinnen aus dem Zubehörverkauf konnten wir dann die Mosterei weiterentwickeln, ohne von Privat zuzuzahlen. Die Ausgaben der ersten 15 Jahre konnten jedoch bis heute nicht aufgeholt werden. Unsere Hobbymosterei ist heute mit rund 38.000 Euro an Privat verschuldet. So weit zu Ihrer Perspektive einer eigenen Hobbymosterei. Das Ganze hatte aber auch seine besonderen Reize.


Um beim Einstieg rechtssicher auftreten zu können, ist die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung zu beachten. Ebenso sollten Sie die Anforderungen an die persönliche und die Betriebshygiene kennen und erfüllen. In absehbarer Zeit müssen Sie mit dem Besuch der Gewerbeaufsicht bzw. des Gesundheitsamtes rechnen.


Sie sollten alles positiv angehen und den Amtsschimmel auf sich zukommen lassen. Wenn Sie sich den Damen und Herren vom Amt freundlich und wissbegierig zeigen, erhalten Sie viele wertvolle Hinweise für Ihre künftige Entwicklung im Umfeld Ihres Ortes.


Alles was Sie erfahren wollen, können Sie über Google im Internet finden. Ansonsten empfehle ich Ihnen, sich einem überregionalen Verein, wie der Bundesarbeitsgemeinschaft Streuobst des NABU anzuschließen www.streuobst.de . Ebenso hilft eine monatliche Fachzeitschrift weiter. Wir hatten "Flüssiges Obst" abonniert www.fluessiges-obst.de . Darin werden auch die rechtlichen Veränderungen über Fruchtsaft bekannt gegeben und kommentiert. Ansonsten ist die Fachzeitschrift für Hobbymoster wenig spannend, weil sie auf die großen Produzenten und Hersteller ausgerichtet ist.


Mit dem Finanzamt haben Sie erst Berührung, wenn Sie Gewinne erwirtschaften. Wir haben bis heute noch keine Gewinne einfahren können. Entsprechenden Hinweis finden Sie in unserem Impressum. Da ist von uns auch keine Steuernummer angegeben, weil wir keine zugeteilt bekommen haben.


Wenn Sie einige Jahre Ihre Produkte gut verkaufen, versuchen Sie dann doch mal, Ihre Mosterei als Gewerbebetrieb anzumelden. Die Anmeldung wird sicherlich klappen. Nur das Finanzamt will nichts von Ihnen wissen, weil Sie negative Einnahmen geltend machen wollen und diese obendrein noch bei Ihrer Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer berücksichtigt haben wollen.


Konnten Sie mir folgen?


Beachten Sie dabei, dass Sie keinen müden Euro für privat aus der Mosterei entnehmen. Dann schnappt die Falle zu. Sie sollten also gleich mit einer einfachen Fortschreibebuchführung starten und alle Ausgaben belegen und sammeln. Alles was Sie mit der Mosterei treiben, müssen Sie dem Finanzamt auf Anforderung glaubhaft nachweisen.


Mehrwertsteuerabgabepflichtig werden Sie erst, wenn Sie Jahresumsätze von mehreren tausend Euro haben. Das dauert aber wohl noch etwas bei Ihnen. Bei Rechnungsausstellungen achten Sie nur darauf, keine Mehrwertsteuer auszuweisen, auch auf drängen von Firmen nicht. Ausgewiesene MWST muss abgeführt werden!


Nehmen Sie den Faden irgendwo auf. Es wird sich dann eins ins andere fügen.







Wissensdurst Mosterei


Frage

Ich habe Sie kurz am Wochenende in Tellow kennengelernt.

Bisher wusste ich nicht, dass es auch bei uns im Norden Mosterei-Spezialisten gibt. Das ist schön. Schade ist, dass Sie mit Ihrem Betrieb bald aufhören, falls ich Sie, liebe Frau Marquardt, recht verstanden habe.


Da ich die von mir betreuten ca. 100 Apfelbäume, meist Junganpflanzungen alter Sorten (Hochstämme auf Streuobstwiesen), in Zukunft gern verwerten möchte, wäre Ihr Know-how für mich "Gold wert". Darf ich Sie einmal besuchen kommen?


Antwort von Wilfried Marquardt am 04.09.2007

eine Besichtigung unserer Mosterei ist möglich. Aus Zeitnot unsererseits jedoch erst nach der Saison im November 2007. In Ihrem Fall kalkuliere ich drei Stunden bei uns ein.


Wenn Sie noch keine rechte Vorstellung von den verschiedenen Techniken und zur Produktqualität haben, verinnerlichen Sie sich bitte die Inhalte auf unserer Internetseite www.hobbymosterei.de . Auf der Homepage speziell die Seite "Pressentest" mit den unten hinterlegten Dateien. Der Bericht "Umstellung auf Hydropressen" wird Sie auf die Thematik richtig einstimmen, wonach Sie schon mal Ihre Grundausrichtung bestimmen können.


Vorab sollten Sie sich darüber klar sein, dass mit einer Hobbymosterei niemals Gewinne erzielt werden können.


Wenn Ihre 100 Bäume in den Ertrag kommen und Anfangs im Mittel nur 20 KG pro Baum tragen, stehen Sie bereits vor einer Verarbeitungsmenge von 2 Tonnen Obst mit etwa 1.400 Liter Saft. Vier Jahre später können Sie mit der doppelten Menge rechnen. In diesem Sinne sollten Sie Ihre Planung für Raum, Maschinen und Vermarktung ausrichten.


Wenn die Bäume ausgewachsen sind, können Sie jährlich von 10 Tonnen Obst ausgehen. Das war  in ungefähr unsere jährliche Verarbeitungsmenge bei 6 Wochen Verarbeitungssaison.


Wenn es Sie reizt, kommen Sie als Kunde zur Obstanlieferung mit 50 oder 100 Kg vorbei. Die Abläufe und Anforderungen entnehmen Sie bitte den Seiten "Obstannahme" und "Obstqualität" auf www.hobbymosterei.de . Bei dieser Gelegenheit haben Sie schon mal Einblick in einen wesentlichen Teilabschnitt unseres Zwergenbetriebes mit modernster Technik.



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Verfasser unbekannt


Frage
Ich bin freischaffende Objektkünstlerin. Zur Zeit arbeite ich an Holz–Textil–Objekten für eine Ausstellung Anfang Mai.
Zu diesen Objekten möchte ich für die jeweilige Holz/Baumart ein entsprechendes Gedicht dem Titel hinzufügen.
Mein Anliegen an Sie: Für mein Objekt aus einem Apfelbaumstamm habe ich ein entsprechendes Gedicht auf Ihrer Homepage gefunden.
Und zwar: Lob dem Apfel (Verfasser unbekannt).


Mein Anliegen an Sie:
Ich möchte Sie bitten, mir zu erlauben, dieses Gedicht im Zusammenhang mit meinem Kunstobjekt ( natürlich mit genauem Herkunftshinweis, z.B. Ihre Homepage) unter den Titel des Kunstobjektes zu setzen und in öffentlichen Ausstellungen zu benutzen.
Deswegen richte ich die Bitte an Sie, mir eine schriftliche Genehmigung zuzusenden, aus der hervorgeht, dass Sie mir dieses Vorgehen erlauben.


Antwort von Wilfried Marquardt am 19.04.2008
Das Gedicht habe ich vor etwa 10 Jahren von einem Obstbauern unseres Wochenmarktes erhalten. Der hatte das Gedicht irgendwo abgeschrieben und konnte den Verfasser nicht nennen. Auch mit meinen verschiedenen Internetrecherchen konnte ich den Verfasser nicht ausfindig machen. Wenn Sie bei Google „Lob dem Apfel“ in die Suchmaske (mit den Anführungszeichen) eingeben, können Sie sich selbst davon überzeugen.

Wenn Sie das Gedicht öffentlich verwenden wollen, verweisen Sie bitte nicht auf unsere Homepage. Es genügt, wenn Sie „Verfasser unbekannt“ dazusetzen.


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Urheberrecht


Angebot
Sie haben auf Ihrer Website „Hobbymosterei.de“ ein paar schöne Gedichte, da würde auch die Apfelkantate gut hineinpassen.

Die Apfelkantate - Das Apfeljahr von Matthias Claudius


Antwort von Wilfried Marquardt am 09.03.2009
Danke für die wunderbare Apfelkantate.

Das vollständige Gedicht stammt von Hermann Claudius und hat 5 Verse. Hermann Claudius ist der Urenkel von Matthias Claudius. Hermann starb am 8.9.1980 im Alter von 101 Jahren in unserem Kreis Stormarn.

Das allgemeine Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Ableben des Urhebers. Damit wäre das Gedicht erst 2050 frei von Rechten.


Das ist der Grund, weshalb ich das Gedicht nicht schon längst auf unserer Homepage verwendet habe. Vermutlich verfügt irgendein Verlag über das Urheberrecht von H.C. Wenn mir der Rechteinhaber bekannt wäre, würde ich diesen um Erlaubnis des Gedichtes zur Verwendung auf unserer Homepage bitten. Im Regelfall wird die Einzelerlaubnis auch von Verlagen erteilt, wenn der Rechteinhaber neben dem Urheber mit erwähnt wird.
Andernfalls könnte ich mich im Falle einer Klage nicht damit herausreden, dass das Gedicht bereits tausendfach im Internet in verschiedenen Fassungen kursiert.


Auf jeden Fall möchte ich mich nicht der Urheberrechtsverletzung aussetzen, die sehr kostenträchtig enden kann. Und das alles wegen eines Gedichtes, das der Muse und nicht dem Kommerz gewidmet ist.
Nochmals Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Anbei das vollständige Gedicht mit 5 Versen zum persönlichen Vergleich.


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Essig unter 5 Prozent


Frage
Ihr Essig hat weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 5% Säure. Haben Sie da kein rechtliches Problem (Gesundheitsamt, etc.)?


Antwort von Wilfried Marquardt am 02.11.2010
Danke für den Hinweis. Mir ist gar nicht bekannt, dass der Gesetzgeber mindestens 5 % Säure für Essige vorschreibt. Wenn das so ist, ziehe ich meine Essigangebote sofort zurück.

Bevor ich hier aber tätig werde, bitte ich Sie, mir zu helfen und mir die Vorschrift zu nennen (Regelwerk und Paragraf).


Hinweis des Fragestellers mit weiteren Fragen
Für den Verkauf von Essig gibt es die Essigverordnung. Schicke Sie als Anlage.

Stelle seit Jahren Essig her. Lasse den Most einfach mit Hilfe einer Essigmutter zu Essig vergären. Wie stellen Sie Ihren Essig her? Belüften Sie Ihn, oder haben Sie Buchenspäne im Essig? Wäre nett wenn Sie ein bischen über das "Geheimnis" ausplaudern.

Viele Grüße aus Niederbayern


Antwort von Wilfried Marquardt am 03.11.2010
Danke für die Übermittlung der Essigverordnung. Diese ist mir inhaltlich bekannt und ich beachte sie auch. Ich hatte schon befürchtet, dass Sie mir eine andere, mir noch nicht bekannte Vorschrift vorlegen.


Als wir am 22.08.1999 unseren ersten Apfelessig in Flaschen abfüllten, hatte dieser 1,3 % Gesamtsäure. Wegen der anstehenden Etikettenbeschriftung las ich mir die Essigverordnung mehrfach durch. Hierbei kam mir die Erkenntnis, dass unser Apfelessig nicht unter die Essigverordnung fällt.


Zitat aus der Essigverordnung:
"§1, (1) Essig im Sinne dieser Verordnung ist das Erzeugnis, das in 100 Millilitern mindestens 5 Gramm und höchstens 15,5 Gramm Säure, berechnet als wasserfreie Essigsäure, enthält und hergestellt ist."


Weil unser Apfelessig mit 1,3 % Säure unter der Mindestvorgabe von 5 % liegt, führen wir keinen Essig im Sinne der Essigverordnung. So einfach ist das, was da im Verordnungstext so umständlich oder unverständlich beschrieben ist.

Aber was bedeutet das für uns als Essigverkäufer? Gibt es da noch einen Haken oder eine andere Regel, die zu beachten wäre? Ja da gibt es noch was anderes in der Essigverordnung. Irgendwann wurde dort der § 4a eingeschoben, der da lautet:


" Abweichend von § 3 Abs. 1 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung brauchen nicht angegeben zu werden: 2. bei Essigen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4) das Mindesthaltbarkeitsdatum."


Das heißt also, dass Essige, die unter die Essigverordnung fallen, kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) führen müssen. Für uns daraus die Umkehrung: Wir müssen ein MHD angeben. Das ist alles was zu beachten ist, wenn der Essig keine 5 % Säure hat.


Wir wollten nicht nur einen schlichten, sondern einen schmackhaften und hochwertigen Apfelessig produzieren, den sonst keiner im Umfeld anbietet. Unser Ziel war es, einen milden Essig herzustellen, der unverdünnt für Salate verwendet werden kann. Die gesundheitlich höhere Wertigkeit erreichten wir mit der naturbelassenen Rohabfüllung. Weil wir wegen der Haltbarkeit und Stabilität unseres milden Rohessigs noch erst Erfahrungen sammeln mussten, setzten wir die Mindesthaltbarkeit vorsichtig auf 1 Jahr an. Von jeder Abfüllung bewahren wir uns eine Flasche zur Beobachtung auf. Weil wir nach Ablauf des MHD keine negativen Merkmale an unseren Essigen feststellten, erhöhten wir in der Folge das MHD auf 2 und später auf 4 Jahre.


Zu Ihrer Rezeptfrage
Als Ausgangsmaterial für den milden Apfelessig wählen wir eine Apfelsorte mit wenig Fruchtzucker, weil die alkoholischen Volumenprozente des Apfelweines die Prozente der Essigsäure ergeben. Ein weiterer Essigsäureabbau findet bei offener Behältergärung statt. Dies sind in der Gärzeit von Anfang Dezember bis Ende April zwischen 1 bis 3 Prozent Säure. Mit Verflüchtigung der Essigsäure verdunsten auch etwa 5 bis 10 % Flüssigkeit. So weit die Grundsatzerläuterung.


Als grober Rechenwert gilt:


In der Regel verarbeiten wir Anfang November die Apfelsorte Ontario zu Saft, der im Mittel etwa 40 °Oechsle hat. Der Saft wird im beheizten Kellerraum zu Apfelwein vergoren. Anfang Dezember heben wir den jungen Apfelwein vom Trub ab und setzen ihn in offener Gärung mit einer Flasche Apfelessig aus unserem Verkaufsangebot an. Das funktioniert mit unserem Rohessig sehr gut, weil ja nichts erhitzt wurde und der Essig noch lebt, auch nach Jahren noch.

Für eine reibungslose Essiggärung ist darauf zu achten, dass


Während der offenen Behältergärung duftet unser Wohnhausteil über dem Gärraum feinwürzig nach Essig, welches wir als sehr angenehm empfinden.

Nach Abschluss der Gärung wird die Essigmutter entfernt, der Essig vom Trub abgehoben und zur Lagerung in ein kleineres Fass umgefüllt, verschlossen und kühl gelagert. Die Flaschenabfüllung erfolgt irgendwann später bei Bedarf.






Obstwiese als Gewerbebetrieb
Themenbeitrag im Streuobstnetzwerk Meck-Pom im Juni 2011


Frage
Wir bewirtschaften am Schaalsee ca. 1 ha Streuobstwiesen. Dafür haben meine Frau und ich einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet, über den das Obst und der daraus hergestellte Saft vermarktet wird. Damit sind wir auch verpflichtet, Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zu entrichten. Wir haben unseren Augen nicht getraut, als nun die Beitragsrechnung kam: 580 € / Jahr ! – Bei einem Telefongespräch hat man mir nur bestätigt, dass der Beitrag richtig berechnet sei – und bedauert, dass „gerade für solche kleinen Flächen“ ein derart hoher Beitrag verlangt wird. Auch bekam ich die Auskunft, dass der Beitrag viel niedriger sei, wenn ich die Bäume entfernen würde.

Meine Frage: Muss jemand von Euch einen vergleichbaren Versicherungsbeitrag an die Berufsgenossenschaft zahlen ?
Meines Wissens ist eigentlich jeder, der mehr als nur einen Freizeitrasen pflegt, verpflichtet, berufsgenossenschaftliche Beiträge zu bezahlen ?!? (Wenn das so ist, dann könnten durch diese Neueinstufung der Beiträge einige Flächeninhaber darüber nachdenken, wertvolle Bäume zu roden ….)


Antwort von Wilfried Marquardt am 09.06.2011
Die Mitgliedsbeiträge der jeweiligen BG richten sich nach dem Grad der Gefährdung des Betriebes. In Ihrem Fall können Schnitt- und Erntewerkzeuge auf Leitern verwendet werden. Unfälle von Leitern mit Werkzeugen lösen allgemein hohe Kosten für die Heilbehandlung und Wiedereingliederung bis zur möglichen Invalidenrente aus. Für die Beitragsbemessung ist es unerheblich, wie groß die Bäume zum Beitrittszeitpunkt sind. Auf jeden Fall wachsen Bäume in die Höhe und werden schon nach wenigen Jahren von Leitern aus gepflegt. Mit der von Ihnen genannten Versicherungssumme sind wahrscheinlich nur Sie mit Ihrer Frau versichert. Eventuell bei der Wiesenpflege und Ernte helfende Personen sind darin nicht eingeschlossen und müssten gegebenenfalls für den Arbeitszeitraum nachversichert werden.

 

Wer auch bei schweren Unfällen auf Wiedereingliederungsmaßnahmen und Invalidenrente verzichten kann, sollte seine Streuobstwiese nicht als landwirtschaftlichen Betrieb anmelden, sondern die Fläche als Hobbylandwirt führen. Dadurch werden nicht nur die Kosten für Beiträge an die Berufsgenossenschaft eingespart, sondern auch noch die örtliche Gewerbesteuer und je nach Umsatz Beiträge an das Finanzamt.


Wenn man bedenkt, dass auf einer Streuobstwiese von 1 ha bzw. einer Fläche von 100 x 100 Meter maximal 80 Obstbäume Platz finden, kann daraus kein Wirtschaftsbetrieb abgeleitet werden, der Gewinn abwirft. Bei einer Neupflanzung von Apfelbäumen können nach 15 Jahren Pflege die Jungbäume im Mittel eines Zweijahreszeitraumes 19 Kg Äpfel je Baum hervorbringen. Nach 20 Jahren können 42 Kg zur Berechnung im Mittel eines Zweijahreszeitraumes herangezogen werden.

Die Mengenannahmen stammen aus eigener Erhebung.

Nach 15 Jahren somit bei 80 Bäumen x 19 Kg = 1.520 Kg. In Meck-Pom wird gutes Mostobst zwischen 8 bis 20 Cent pro Kg gehandelt, im Mittel für die Berechnung somit 0,14 Euro pro Kg. Für die gesamte Ernte mit 1.520 Kg wird ein Betrag von 212,80 Euro erwirtschaftet.


Wenn ich mich mit meiner Berechnung und den Mengenansätzen nicht vertan habe, buttern Sie mit Ihrer landwirtschaftlichen Betriebsanmeldung richtig zu und arbeiten dabei noch umsonst. Die Aufwendungen für Pacht bzw. Grundsteuer und Wiesenpflege zweigen Sie wahrscheinlich von dem kargen Verdienst aus der Mosterei ab. Vielleicht überdenken Sie noch einmal den Sicherheitsgedanken bei einem Unfall auf der Streuobstwiese. Jeder, der einen Obstbaum bei sich im Garten hat, setzt sich allgemein dem Risiko der Verunfallung aus. Wenn kein Arbeitsunfall nachgewiesen werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Heilbehandlungskosten. Das sollte allgemein genügen. Kosten für Wiedereingliederung und Invalidenrente entfällt dabei natürlich.


Sollten Sie sich entschließen, die Streuobstwiese als Privatbesitzer zu betreiben, sollten Sie den landwirtschaftlichen Betrieb schleunigst wieder abmelden. Vielleicht gibt es dann noch Geld von der BG zurück. Die Pflichtversicherung bei der BG greift nur bei einem Gewerbebetrieb oder wenn Sie als Obstwiesenbesitzer Beschäftigte führen. Beschäftigte sind alle, die mitarbeiten, selbst die eigenen Kinder sind in diesem Sinne Beschäftigte. Nur Sie und Ihre Frau als Privatperson können von der Versicherungspflicht freigestellt sein. So lange eine Privatperson oder ein Ehepaar nachweislich aus seiner/ihrer Streuobstwiese keinen Gewinn erwirtschaften, entfällt die Anmeldung eines Gewerbebetriebes. Selbst das Finanzamt lehnt Hobbybetriebe ab, die nachweislich keinen Gewinn erwirtschaften und gerne negative Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer abrechnen wollen. Das funktioniert dann nämlich auch nicht.


Mein Vorschlag zu Ihrer Frage:
Trennen Sie Ihre privaten Aktivitäten vom bisherigen Gewerbebetrieb der Mosterei. Die finanziellen Aktivitäten des „Hobbybetriebes Streuobstwiese“ halten Sie mit Belegen, die einer Prüfung standhalten müssen, fest. Also gesonderte Fortschreibebuchführung mit Belegen. Das funktioniert natürlich nur, wenn Sie mit Ihrer Frau ein anderes gesichertes Einkommen glaubhaft nachweisen können.


Hinweis einer registrierten Leserin im Streuobstnetzwerk:
Hallo Herr Marquardt, Dank für Ihre Infos und Hinweise. Bis 2010 haben wir mit der Streuobstwiese Schlage (24,7ha) die größte Streuobstwiese in MV bewirtschaftet. Zwischenzeitlich gibt es einen neuen Eigentümer. Es ist uns allerdings in allen Jahren nicht gelungen, für unser Mostobst im Mostereiangebot mehr als 6 ct/kg incl. Anlieferung zu realisieren. Ihre Rechnung muss also noch weiter nach unten revidiert werden, 0,14 Euro sind sehr weit oben.


Antwort von Wilfried Marquardt am 19.06.2011
Wenn Ihnen eine Mosterei nur 6 Cent/Kg Äpfel für Mengenobst auszahlt, ist dies auf jeden Fall zu wenig. Hier stellt sich mir die Frage, was die Ursache des Dumpingpreises ist. Es gibt nach meiner Kenntnis immer noch Mostereien, die qualitativ minderwertiges Obst annehmen und verarbeiten. Hierfür 6 Cent pro Kilo zu bezahlen wäre nach meinem Verständnis noch zu viel, weil es von der Mosterei grundsätzlich abzuweisen ist.


Die Mosterei-Kneese, um die es in diesem Beitrag anfänglich ging, bezahlt z.B. nach der Preisliste 2010 für Mischobst bei Äpfeln 12 Cent/Kg und für sortenreine Äpfel 14 Cent/Kg, siehe auch http://www.mosterei-kneese.de/pages/preise.html . Ich denke aber, dass Ihnen der Transportweg von etwa 206 km für Hin- und Rückfahrt von Schlage bei Rostock nach Kneese am Schalsee zu weit sein dürfte, so dass sich die Mehrkosten des Fahrweges durch den höheren Obstpreis nicht rechnen wird. Wir selbst zahlen sogar 27 Cent pro Kg sortierter Äpfel, was sich für Sie wegen des noch weiteren Weges aber auch nicht lohnt.


Es gibt jedoch noch eine Alternative für Sie. Bei der vorhandenen Menge Streuobst auf Ihren Wiesen sollten Sie ernsthaft die Beschaffung einer stationären Vereinsmosterei in Erwägung ziehen. Entsprechend den Reifegraden des Obstes verarbeiten Sie dieses mit den vorhandenen Leuten oder holen noch Aushilfskräfte hinzu. Vielleicht können sich die Kinder- und Jugendgruppen bei der Ernte noch einbringen. Auf jeden Fall würde Ihr Verein dann über qualitativ hochwertigen Streuobstsaft verfügen, der im Verein direkt verbraucht oder extern für einen höheren Preis verkauft werden könnte.


Hilfsweise könnten Sie auch eine mobile Mosterei für sich ordern. Dann hätten Sie bei einem geringen Kostenaufwand qualitativ alles selbst in der Hand. Der Nachteil ist nur, dass die mobilen Mostereien erst ab 1,5 oder 2 to Obst anreisen. Um die Mindestmenge an dem einen Presstag zusammen zu bekommen, wird in der Regel unreifes Obst dazu gestellt. Bei der Menge und Hektik wird auch häufig angefaultes Obst übersehen. Wenn davon zu viel verarbeitet wird, wirkt sich dies nachteilig auf die Haltbarkeit des Saftes im Bag-in-Box aus. Die Behälter blähen dann kugelig auf und sind damit unbrauchbar. Diese Nachteile im Handling der mobilen Mosterei entstehen nicht in der Vereinsmosterei. In der stationären Vereinsmosterei werden mehrfach in der Woche kleine und damit überschaubarere Mengen verarbeitet. Dadurch besteht auch keine Not, unreifes Obst zu verarbeiten.


Denken Sie über die Alternative in Ruhe nach und erörtern das Thema einmal im Vorstand.


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Rechtsberatung über Vermarktung und Verkauf von Direktsaft


Frage

Vorab ein großes Lob für den Aufbau Ihrer Internetseite und den ausführlichen Informationen zum Nachlesen.


Was mich persönlich interessieren würde, ist die Vermarktung und der Verkauf von Direktsaft, welcher selbst hergestellt wurde. Kennen Sie sich diesbezüglich, rechtlich gesehen, auch aus?


Antwort von Wilfried Marquardt am 05.10.2015

Für meinen Bereich kenne ich mich auch in den rechtlichen Angelegenheiten aus. Dieser Teil ist jedoch mit einem juristischen Anstrich versehen, weshalb ich mich hier bewusst zurückhalten möchte.

Weil ich kein Jurist und auch kein Sachbearbeiter einer Fachbehörde bin, möchte ich mich keinen Kommentaren hingeben, obwohl mir dies nicht immer gelingt. Denn Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei und hängen stark von der jeweils geführten Argumentation und dem Durchhaltevermögen des Betroffenen ab.


Für alle Interessierten bietet das Internet inzwischen sehr gute Informationen, die kostenlos abgerufen werden können. Für die Suche müssen nur die entsprechenden Stichworte in die Suchmaschine eingegeben werden. Hilfsweise wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Gewerbeaufsicht oder dem Gesundheitsamt.




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Abgehandelte Fragen nicht erwünscht


Frage

Vielleicht könnten Sie mir kurz Auskunft geben. Ich würde mich riesig freuen, da ich noch für diese Saison eine Presse bauen möchte.


Zunächst zu den Anforderungen:

Apfelmost für Apfelwein bzw Cidre. Dafür sind besonders die reifen Äpfel geeignet, die teilweise erst im November gepresst werden.

Die scheinen ja etwas schwierig in der Handhabung zu sein, wenn ich ihre Ausführungen richtig verstehe.


Max 500l pro Jahr.

Momentan schwebte mir eine Tischpackpresse vor, ähnlich der Rink TP40.

Ich habe Zugriff zu einer ausgebauten Metallwerkstatt und würde sie mir „nachbauen“, da als Student das Budget knapp ist.

6 Lagen á 6 x 39 x 39 cm

Tücher 70cm (die würde ich von ihnen beziehen)

15t Stempelwagenheber


Antwort von Wilfried Marquardt am 23.08.2020

Sie fragen Vorgehensweisen ab, die ich bereits aus verschiedenen Blickrichtungen auf F&A beschrieben habe.

Ich möchte nicht unhöflich werden, aber ich erwarte von den interessierten Lesern, dass sie die Inhalte auf F&A durchsehen und so weit für sich zutreffend, auch verinnerlichen. Erst wenn sicher scheint, dass ihre Frage noch nicht oder unvollständig abgehandelt wurde, kann an mich herangetreten werden.

Bedenken Sie bitte auch, dass ich den Internetauftritt www.obstpresse.de mit F&A kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stelle. Abgehandelte Fragen sind deshalb nicht angebracht.




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